Berufsausbildung grenzüberschreitend

Die praktische Zusammenarbeit über die deutsch-französische Grenze hinweg macht weiter Fortschritte. Am 21. Juli haben die beiden Außenministerinnen Annalena Baerbock und Catherine Colonna in Lauterburg (Elsass) ein neues Regierungsübereinkommen unterzeichnet, mit dem es Auszubildenden im deutschen und französischen Oberrhein-Gebiet möglich sein wird, in der dualen Berufsausbildung ihren praktischen Teil in einem Betrieb im jeweils anderen Land absolvieren zu können. Um sprachliche Hürden erträglich zu halten, sollen der theoretische Teil der Ausbildung und die Prüfung im Heimatland erfolgen.

Damit erfüllen beide Länder eine Verpflichtung, die sie mit dem Aachener Vertrag von 2019 eingegangen sind. Darin haben sie die Bildung eines „Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ beschlossen, der sich mit den vielfachen administrativen Schwierigkeiten und unterschiedlichen Rechtsvorschriften im Grenzland beschäftigt und Wege zu praktischen Lösungen erarbeiten soll. Schon seit 2013 bzw. 2014 gibt es Rahmenabkommen am Oberrhein sowie zwischen dem Saarland und Lothringen. Außerdem engagierte sich die „Großregion“, zu der das Saarland und Rheinland-Pfalz, Luxemburg und die belgische Wallonie mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft DG, sowie (damals, vor der Fusion zur französischen Region Grand-Est) Lothringen gehören, für eine Verbesserung der Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung.

Nun drückte der baden-württembergische Europastaatssekretär Florian Hassler bei der Unterzeichnung des Abkommens die Erwartung aus, dass der Bund gemeinsam mit Frankreich eine langfristige Finanzierung dieses Ausbildungsmodells vereinbart. DP